Montag, 22 Mai 2017 15:00

Die Rechte & Pflichten eines Azubis

Die Rechte & Pflichten eines Azubis

Ein Azubi hat verschiedene Rechte & Pfllichten während seiner Ausbildung. Diese sind im Berufsbildungsgesetz, dem BBiG, dem Arbeitsschutzgesetz und anderen Gesetzen und Bestimmungen festgelegt. Wir möchten euch heute eine kleine Auflistung geben, was ein Azubi darf und tun muss und was nicht.

 

Die Rechte eines Azubis

 

Vergütung

Ein Azubi hat das Recht auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese hängt allerdings von der jeweiligen Ausbildung ab. Nicht jeder Azubi bekommt das gleiche Gehalt.

 

Freistellung

Der Ausbildungsbetrieb muss den Azubi für den Berufsschulunterricht freistellen. Auch wenn im Unternehmen mal viel los ist, darf der Betrieb den Azubi während der Unterrichtszeit arbeiten lassen.

 

Ausbildungsmittel

Der Azubi hat Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel einen PC oder Werkzeuge, die der Betrieb zur Verfügung stellen muss.

 

Ausbildungsziel

Ein weiteres Recht ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: es müssen keine Arbeiten gemacht werden, die nichts mit der Ausbildung zutun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen oder das Putzen der Toiletten.

 

Kündigungsrecht

Azubis haben eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können mit einer Frist von 4 Wochen kündigen - wenn er bereits aus der Probezeit ist. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis zu jeder Zeit gekündigt werden, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss (§ 22 BBiG).

 

Zeugnis

Der Azubi hat am Ende seiner Ausbildung das Recht auf ein Zeugnis, dass ihm sein Ausbilder ausstellen muss.

 

Die Pflichten eines Azubis

 

Teilnahmepflicht

Für den Azubi ist es Pflicht, den Berufsschulunterricht zu besuchen.

 

Lernpflicht

Eine allgemeine Pflicht, ist natürlich die Lernpflicht - der Azubi muss darum bemüht sein, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

 

Sorgfaltspflicht

Hierbei ist vorgeschrieben, dass alle Tätigkeiten - sowohl im Unternehmen, als auch in der Berufschule - immer zuverlässig und ordentlich erfüllt werden müssen.

 

Betriebsordnung

Wie jeder andere Mitarbeiter, ist auch der Azubi dazu verpflichtet, sich an die Betriebsordnung zu halten und zum Beispiel Schutzkleidung zu tragen.

 

Anweisungen

Der Azubi muss die Anweisungen des Ausbilders befolgen und ihm aufgelegte Aufgaben erledigen.

 

Schweigepflicht

Der Azubi unterliegt ebenfalls der Schweigepflicht - wie alle anderen Mitarbeiter - und ist dazu verpflichtet, Betriebsgeheimnisse für sich zu behalten.

 

Bewahrungspflicht

Hierbei wird bestimmt, dass der Azubi vorsichtig mit seinen Arbeitsmaterialen umgehen muss.

 

Krankmeldung

Der Azubi ist bei einer Krankmeldung dazu verpflichtet dies dem Betrieb umgehend mitzuteilen und eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

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Publiziert in News

Ansprechpartner

Lara Willberg

Tel. 0231 5417-275
l.willberg@dortmund.ihk.de

 

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